22 neue Naturdenkmäler für München

München ist bald um 22 Naturdenkmäler reicher. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung des Stadrats zur Änderung der Naturdenkmalverordnung, wonach 22 Bäume neu in die Naturdenkmalliste aufgenommen werden sollen. Im Vorfeld des Beschlusses hat die Untere Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung über 160 Neuvorschläge aus den Reihen der Bezirksausschüsse, der Naturschutzverbände sowie von engagierten Bürger*innen und beteiligten Fachstellen erhalten. Die zur Ausweisung als Naturdenkmäler vorgeschlagenen Bäume, Baumgruppen und Alleen wurden einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand kritisch unter die Lupe genommen. Sie wurden fachlich begutachtet und hinsichtlich ihres Versorgungszustandes, eventueller Schäden und Beeinträchtigungen sowie ihrer Naturdenkmalwürdigkeit umfassend geprüft.

Denn in die Naturdenkmalverordnung können gemäß § 28 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) nur herausragende Einzelschöpfungen der Natur aufgenommen werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Das potentielle Naturdenkmal muss also besondere Eigenschaften besitzen. Diese Besonderheit kann sich zeigen im Alter, der Stattlichkeit, der Seltenheit der Art, der Schönheit des Wuchses oder auch der Besonderheit der Wuchsform. Das Gesetz und die Rechtsprechung legen hier strenge Maßstäbe hinsichtlich der Naturdenkmalwürdigkeit an. Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Voraussetzungen und der sich daraus ergebenden Auswahl- und Entscheidungskriterien konnten nach eingehender Begutachtung und Prüfung insgesamt 22 Bäume zur Neuaufnahme in die Liste der Naturdenkmäler vorgeschlagen werden.

Die Novellierung sieht jedoch auch die Streichung von vier Naturdenkmälern und die Berichtigung bzw. Neufassung von drei Naturdenkmälern vor. Dies war erforderlich, weil seit der letzten Novellierung der Naturdenkmalverordnung im Jahr 2011 bisher als Naturdenkmal geschützte Bäume am Ende ihres Lebenszyklus angelangt waren und entweder abgestorben oder umgestürzt sind oder aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden mussten.

Nach Bestätigung durch die Vollversammlung umfasst die Naturdenkmalliste künftig 117 Naturdenkmäler mit 200 Einzelbäumen.