25 Jahre Kinderrechte in Deutschland – München bundesweit Vorreiter

Symbolbild

München, 05.04.2017. Heute vor 25 Jahren, am 5. April 1992, trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft: Als erste deutsche Großstadt hat die Landeshauptstadt 2001 die UN-Konvention mit einstimmigem Beschluss der Vollversammlung zur Grundlage der städtischen Kinder- und Familienpolitik gemacht. Mit dem Beschluss des Stadtrates wurde auch eine Beschwerde- und Ombudsstelle eingerichtet. Sie ist für alle Kinder, Jugendlichen und Familien offen und befindet sich im Büro der städtischen Kinderbeauftragten. Typische und immer wieder auftretende Themen bündelt die Beschwerde- und Ombudsstelle und sucht nach geeigneten Strategien und Lösungsansätzen.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Eine städtische Beschwerdestelle für Kinder war damals ein Novum – und ist es bis in die jüngste Vergangenheit geblieben. Die Anlaufstelle ist für alle Kinder, Jugendlichen und Familien offen. Man kann sich vertraulich dorthin wenden, auf Wunsch auch anonym. Durch die Arbeit des Büros konnten wir schon vieles für mehr Kinderfreundlichkeit in München auf den Weg bringen und wir arbeiten weiter dafür, dass sich Kinder in unserer Stadt wohl fühlen können und die Familien bei ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden.“

Herausragendes Beispiel für die Arbeit der Beschwerde- und Ombudsstelle war eine bundesweite Initiative zum Thema Kinderlärm und die damit verbundene Forderung, das Bundesimmissionsschutzgesetz zu ändern. „Kinderlärm“ wurde bis vor einigen Jahren noch anderen Lärmquellen gleichgesetzt. Seit dieser Initiative, die die städtische Spielraumkommission wesentlich mitgestaltete, werden die Lautäußerungen von spielenden und tobenden Kindern zumeist als „natürliche Lebensäußerungen“ gewertet.

Für sein Engagement zur Verwirklichung der Kinderrechte und eine kindergerechte Stadtentwicklung wurde das Büro der Kinderbeauftragten 2007 mit dem Deutschen Kinderpreis ausgezeichnet.