26-jährige Münchnerin von Auto erfasst und tödlich verletzt

Am Dienstag, 26.12.2017, gegen 23.45 Uhr, überquerte eine 26-jährige Münchnerin zu Fuß die Kreuzung Sauerbruchstraße Ecke Pfingstrosenstraße. Die Ampelanlage für diese Kreuzung war planmäßig außer Betrieb.

Zur gleichen Zeit fuhr ein 48-jähriger Autofahrer aus München auf der Sauerbruchstraße in nördlicher Richtung.

Die 26-jährige Frau trat hinter einem in entgegengesetzter Richtung fahrenden Auto plötzlich vor das Auto des 48-Jährigen und wurde von diesem erfasst.

Die Frau erlitt schwere Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Dort verstarb sie während einer Operation am Mittwoch, 27.12.2017.

Präventionshinweis der Münchner Polizei:

Über die Weihnachtsfeiertage ereigneten sich mit dem oben genannten zwei schwere Verkehrsunfälle mit Fußgängern, weil diese die Fahrbahn querten, ohne auf den Fahrverkehr zu achten.

Während der dunklen Jahreszeit ereigneten sich, allein im Dezember, sechs Verkehrsunfälle, bei denen Fußgänger beim unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn schwer verletzt wurden. Vier Unfälle ereigneten sich bei Dunkelheit bzw. während der Dämmerung.

Bei oben genannten Fall wurde das Unfallopfer von Passanten angesprochen, reagierte aber nicht, möglicherweise hatte sie Musik gehört und dazu Ohrhörer benutzt.

Insgesamt ereigneten sich im Jahr 2017 bereits sechs ähnliche Verkehrsunfälle, bei denen ein Fußgänger sein Leben verlor.

In zwei Fällen wollten die Fußgänger auf der gegenüberliegenden Seite die Bushaltestelle erreichen. In zwei Fällen querten die Fußgänger die Fahrbahn trotz starken Verkehrsaufkommens und konnten so vom Unfallgegner nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. In zwei Fällen war die Erkennbarkeit durch dunkle Kleidung bzw. Regen nicht gegeben.

Die Münchner Polizei rät daher allen Fußgängern:

⦁ Überqueren Sie die Straße nur an gesicherten Überwegen, wie Lichtzeichen-/ Fußgängerampeln (nur bei Grünlicht – als Vorbild für Kinder), Zebrastreifen (wenn die Fahrzeuge angehalten haben), Fußgängerunter- oder -überführungen! Auch wenn damit ein kleiner Umweg verbunden ist (er kann Ihr Leben retten!)
⦁ Wenn Sie, weil es nicht anders möglich ist, an ungesicherten Stellen die Fahrbahn überqueren, wählen Sie eine Stelle, an der Sie gut gesehen werden. Überprüfen Sie sorgfältig und wiederholt mit dem Kontrollblick nach links und nach rechts, ob ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn möglich ist.
⦁ Achten Sie auf Ihre Erkennbarkeit. Helle, reflektierende Kleidung oder Reflexbänder geben anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, Sie rechtzeitig zu erkennen.
⦁ Treten Sie nie hinter einem Sichthindernis unvermittelt auf die Fahrbahn.
⦁ Überqueren Sie die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg! Konzentrieren Sie sich dabei intensiv auf Ihren Weg des Überquerens! Lassen Sie sich nicht durch Mobiltelefone oder Musikwiedergabegeräte ablenken und rechnen Sie immer mit der Unaufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer.
⦁ Bitten Sie als älterer Verkehrsteilnehmer oder wenn Sie sich wegen eines Handicaps bei der Fahrbahnüberquerung unsicher fühlen, andere Passanten, Ihnen beim Überqueren der Fahrbahn zu helfen.
⦁ Beachten Sie: die Sicht des Fahrers eines Lastkraftwagens oder Busses auf Fußgänger und Radfahrer ist wegen mehrerer “Toter Winkel“ erheblich eingeschränkt. Das gilt aber nicht nur seitlich, sondern auch hinter dem Fahrzeug und wegen der erhöhten Fahrerkabine auch direkt vor ihm.

Allen Fahrzeugführern empfehlen wir, die Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen anzupassen und nicht schneller zu fahren, als dass innerhalb der Sichtweite angehalten werden kann.

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts, sofern nicht durch Verkehrszeichen eine geringere Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, darf jedoch auch unter günstigsten Bedingungen nie überschritten werden.