3G-Regelung: Neue Corona-Vorgaben betreffen auch Hallenbad- und Saunabesuch

Foto: © SWM/Robert Götzfried

Bayern hat zum jüngsten Bund-Länder-Beschluss die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Diese beinhaltet Vorgaben für den Besuch von Innenräumen. Daher gilt ab dem heutigen Montag, 23. August, für Hallenbäder, Fitnessstudios und Saunen Folgendes:

Bei Inzidenzwerten über 35 muss für den Besuch von Innenräumen in Hallenbädern, Fitnesscentern und Saunen ein sogenannter 3G-Nachweis vorgelegt werden – also das Zer-tifikat einer vollständigen Impfung, der Nachweis einer Genesung oder ein negativer Coronatest (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Das gilt auch für Besucherinnen und Besucher von Schwimmkursen. Bitte die Dokumente an der Kasse zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzeigen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag, zudem Schülerinnen und Schüler auch in den Ferien.
Aktuell liegt für die Stadt München der Inzidenzwert über 35.

Die Regelungen fürs Freibad mit Maskenpflicht für die Eingangs-, Stiefelgang- und Gastronomiebereiche sowie befestigte Wege bleiben unverändert. Die SWM halten die FAQs zum Badbetrieb auf ihrer Homepage immer aktuell.

Sicherheit zu den jeweils geltenden Vorgaben bringt ein Blick vor dem Badbesuch auf
www.swm.de/baeder.