73-Jährige muss in Haft

73-Jährige muss in Haft
Foto: Bundespolizei

München, 31.07.2017. Eine 73-jährige Wohnsitzlose, die sich trotz Hausverbotes am Samstagmittag (29. Juli) am Haupteingang des Münchner Hauptbahnhofes aufhielt, und bei der ein Datenabgleich einen Vollstreckungshaftbefehl zu Tage förderte, muss nun voraussichtlich für die kommenden 60 Tage in Haft.

Eine Streife der DB-Sicherheit informierte die Bundespolizei über eine alkoholisierte Frau, die sich kurz nach 15 Uhr vor dem Haupteingang des Münchner Hauptbahnhofes aufhielt und die sich weigerte, eine Hausrechtsmaßnahme zu vollziehen.

Die Frau, die sich nicht ausweisen wollte, wurde von der Bundespolizei zur nahen Dienststelle mitgenommen. Hier ergab ein Datenabgleich, dass es sich um eine 73-Jährige handelt, die nicht nur ein bestehendes Hausverbot der Deutschen Bahn hatte, sondern gegen die auch eine Fahndungsnotierung zur Festnahme vorlag. Wegen Hausfriedensbruch war sie vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da sie die 970 Euro bislang nicht beglichen hatte und zudem keine Barmittel vorweisen konnte, wurde sie den Justizbehörden zugeführt.