Ab 01.12.2021 – 2G auch in der Außengastronomie

Symbolbild

Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) in München auch für die Außengastronomie. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Sitzplatz zulässig, außerhalb des Sitzplatzes gilt FFP2-Maskenpflicht.

Damit gelten dann in der Münchner Gastronomie – drinnen wie draußen – einheitliche Regeln.