Ab 1. Oktober 2021: Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen

Ab 1. Oktober 2021: Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen
Symbolbild

Ab dem 1. Oktober 2021 dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen.

Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.

Das hat der Bayerische Ministerrat in einem Umlaufverfahren am 30.09.2021 beschlossen.