Ab 23. Oktober auch dunkelrote Corona-Ampel!

Ab 23. Oktober auch dunkelrote Corona-Ampel!

Bayerns Gesundheitsministerium veröffentlicht erweiterte Regeln für Gebiete mit einer Inzidenz über 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern

Ab dem Freitag (23. Oktober) wird es in Bayern im Kampf gegen die Corona-Pandemie auch eine dunkelrote Infektions-Ampelfarbe für besonders betroffene Gebiete geben. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Donnerstag in München hingewiesen. Im Kern werden ergänzende Regelungen für Gebiete geschaffen, in denen die Infektionsinzidenz über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt. Das bayerische Gesundheitsministerium wird heute eine Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlichen.

Huml erläuterte: „Zu viele Kommunen in Bayern überschreiten jetzt schon im Sieben-Tage-Schnitt die besorgniserregende Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Hier gilt es jetzt, schnell und entschlossen zu handeln. Denn bei Inzidenzen jenseits der 100-Schwelle wird die Kontaktnachverfolgung deutlich schwieriger und die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung erhöht sich erheblich.“

Die ergänzenden Regelungen sehen insbesondere weitere Reduzierungen von Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen aller Art sowie eine Senkung der Sperrstunde auf 21.00 Uhr vor.  Nach der heutigen Veröffentlichung treten die Regeln morgen in Kraft und bilden einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern.

Huml betonte: „Das Coronavirus kann sich in diesem Ausmaß auch deshalb verbreiten, wenn zu viele Menschen zu wenig Abstand halten oder die Hygieneregeln missachten. Die stark steigenden Zahlen zeigen, dass wir genau hier den Hebel ansetzen müssen. Die Zahlen zeigen aber auch, dass immer noch zu viele Menschen die Möglichkeit einer eigenen Infektion falsch eingeschätzt haben. Neben der hoffentlich wachsenden Einsicht gerade in diesen Teilen der Bevölkerung sollen diese Anpassungen den Menschen in Bayern, aber auch den Verantwortlichen in Kreisen und Städten einen Handlungsrahmen für sichere Planungen ermöglichen.“

Kreise und Städte, die eine 35er, 50er- oder künftig auch 100er-Inzidenz überschreiten, werden täglich um 15.00 Uhr auf der Startseite des bayerischen Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de im Internet bekanntgegeben. Dort bezeichnete Gemeinde und Städte unterliegen dann ab 00:00 Uhr des Folgetages den jeweils zutreffenden Maßnahmen der Infektionsschutzverordnung.

Mit Blick auf das bevorstehende Allerheiligen und „Halloween“ unterstrich die Ministerin: „Der Besuch auf Friedhöfen wird für Angehörige auch künftig möglich sein. Gleiches gilt für die Durchführung von Gottesdiensten, die klar geregelt sind. Wichtig ist mir hier aber immer der Hinweis auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.“

Huml ergänzte: „Zu Halloween bitte ich die Eltern, dieses Jahr bei ihren Kindern dafür zu werben, nicht von Tür zu Tür zu gehen und zudem von Motto-Zusammenkünften abzusehen – auch im reduzierten Umfang. Denn es ist wichtig, unnötige Kontakten zu minimieren und Infektionsketten zu unterbrechen.“