Ab heute greift die „Notbremse“ – Das ist gilt jetzt!

Ab dem heutigen Ostersonntag, 4. April, gelten wieder die verschärften Lockdown-Regeln für die Inzidenzeinstufung „über 100“ („Notbremse“). Diese Einstufung gilt solange, bis die vom RKI für München gemeldete 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den 100-er Wert nicht mehr überschritten hat. Die dann maßgeblichen Regelungen treten anschließend ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Unterschreitung in Kraft. Das heißt konkret: Sollte das RKI, nach gestern und heute, auch am morgigen Ostermontag für München eine 7-Tage-Inzidenz melden, die die 100 nicht überschreitet, würde die neue Inzidenzeinstufung ab kommenden Mittwoch, 0 Uhr, gelten.

Mit der aktuellen Inzidenzeinstufung „über 100“ treten heute folgende Änderungen in Kraft:

Private Zusammenkünfte sind wieder nur mehr möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).

Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gehören auch Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften und dürfen damit auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen.

Vorbestellte Ware kann in Ladengeschäften vor Ort abgeholt werden.

Friseure sowie Dienstleistungsbetriebe der nicht-medizinischen Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege bleiben geöffnet, andere Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Massagepraxen und Tattoo-Studios sind geschlossen.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Das gilt auch wieder für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten.

Büchereien, Archive und Bibliotheken können mit Hygienekonzept und Kundenzahlbegrenzung weiter geöffnet bleiben.

An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform untersagt, Gleiches gilt für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung.

Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ist nur kontaktfreier Sport erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

Für Schulen und Kitas erfolgt die Inzidenzeinstufung und die damit geltenden Regeln wochenweise. In der Woche vom 5. bis 11. April sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder grundsätzlich geschlossen. Die Schulen sind noch in den Osterferien.

Die Regelungen zur Notbetreuung hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php veröffentlicht.

Die nächste Inzidenzeinstufung für Schulen und Kinderbetreuung – dann gültig für die Woche vom 12. bis 18. April – muss nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag, 9. April, erfolgen.