Ab heute strengere Kontaktbeschränkungen

Ab heute strengere Kontaktbeschränkungen

Die aktuell gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt nach wie vor inzidenzabhängige Regelungen vor. Da für München seit dem heutigen Donnerstag die Inzidenzeinstufung „über 50“ gilt, sind damit wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft getreten:

  • So sind nun private Zusammenkünfte nur mehr möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
  • Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass, wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen, sind im Freien nur mehr 50 Personen und in Innenräumen nur mehr 25 Personen zulässig (Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet).
  • Auch bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis ist die maximal zulässige Personenzahl auf 50 Personen unter freiem Himmel und 25 Personen in geschlossenen Räumen begrenzt. Geimpfte und genesene Personen werden hier allerdings mitgezählt.
  • Sowohl bei privaten wie auch öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass gilt bereits seit Montag in geschlossenen Räumen die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete).