Ab Mittwoch, 12. Mai: Öffnung von Außengastro, Theatern, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Lockerungen im Sportbereich

Ab Mittwoch, 12. Mai: Öffnung von Außengastro, Theatern, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Lockerungen im Sportbereich
Symbolbild

Da der Münchner Inzidenzwert heute zum fünften Mal in Folge den Grenzwert von 100 nicht überschritten hat, hat die Stadt, wie angekündigt, dem Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung zur Genehmigung vorgelegt, um im Rahmen des § 27 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Öffnungsschritte zulassen zu können.

Das Gesundheitsministerium hat dazu mitgeteilt: „Die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt muss fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Am 8. Tag können die in der jeweiligen Allgemeinverfügung beschriebenen Öffnungsschritte erfolgen.“

Deshalb werden in München ab Mittwoch, 12. Mai, nach Maßgabe der staatlichen Rahmenkonzepte die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich sein. Die städtische Allgemeinverfügung wird am morgigen Montag veröffentlicht.