Ab Mittwoch: 2G auch in der Außengastronomie!

2G-Regelung

In München gilt ab Mittwoch, 1. Dezember, die 2G-Regelung auch für die Außengastronomie, damit verbunden ist dort außerdem eine FFP2-Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Sitzplatz zulässig. Die Landeshauptstadt vereinheitlicht damit die Infektionsschutzregeln für die Gastronomie, draußen gelten dann dieselben Regeln wie drinnen. Aus Sicht des städtischen Gesundheitsreferats ist dieser Schritt zum Infektionsschutz erforderlich, geeignet und angemessen. Bei der 2G-Regelung haben gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Gastronomie nur Gäste Zugang, die geimpft oder genesen sind sowie minderjährige Schüler*innen und Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wir haben im Stadtrat beschlossen, dass die Schanigärten und Freischankflächen den Winter über mit Ökostrom beheizt werden dürfen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich hieraus Infektionsherde ergeben. Die Inzidenz unter den Ungeimpften geht Richtung 1.800. Weil man am Sitzplatz ja keine Maske aufhat, ist es nicht nur sinnvoll, sondern wegen dieser aktuell hohen Inzidenz auch zwingend, dass anders als bisher auch in der Außengastronomie 2G gelten muss. Stehplätze gibt es nicht. Auswüchse, wie wir sie dieses Wochenende leider an verschiedenen Stellen in der Stadt beobachten mussten, dürfen sich nicht wiederholen. Den Spielraum für diese Regelung gibt uns der Freistaat in seiner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist impfen, impfen, impfen!“

Jeder Betrieb ist selbst dafür verantwortlich, dass das Personal die Gäste kontrolliert. Das Kreisverwaltungsreferat überprüft die Gastronomiebetriebe intensiv und umfassend zusammen mit der Polizei. Die Kontrollen erfolgen flächendeckend in allen Stadtbezirken. Das Augenmerk der behördlichen Kontrollen liegt darauf, ob die Betriebe die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen, dass die Regeln zum Infektionsschutz eingehalten werden. Bei den Kontrollen der vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass die überwiegende Zahl der Betriebe große Anstrengungen unternimmt, die infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bestmöglich umzusetzen.

Die Allgemeinverfügung zu 2G in der Außengastronomie im vollen Wortlaut mit infektiologischer Bewertung wird online auf muenchen.de/amtsblatt bekanntgegeben. Aktuelle Informationen zu allen Impfangeboten gibt es auf muenchen.de/corona.