Ab Mittwoch 2G-Regel im Einzelhandel!

Ab Mittwoch 2G-Regel im Einzelhandel

Ab Mittwoch, 8. Dezember, gilt nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Einzelhandel die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene). Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, zu denen insbesondere gehören: der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte, Gartenmärkte, der Verkauf von Weihnachtsbäumen und der Großhandel.