Ab Montag Lockerungen der Corona-Regel

Mit der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten ab Montag, 7. Juni, Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft.

Für München bringt die neue Verordnung bei der aktuellen Inzidenzfestlegung „unter 50“ folgende Änderungen:

  • Im Rahmen der Kontaktbeschränkung sind private Zusammenkünfte möglich für maximal zehn Personen, unabhängig davon, wie vielen Haushalten sie angehören.
  • Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 100 Personen und in Innenräumen mit 50 Personen möglich (geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt).
  • Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel zulässig (jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen).
  • Die Gastronomie kann innen und außen bis 24 Uhr öffnen (reine Schankwirtschaften nur die Außengastronomie). Eine Testpflicht für Gäste besteht nicht.
  • Sport ist drinnen und draußen nach Maßgabe des Rahmenkonzepts Sport ohne Begrenzung der Gruppengröße und ohne Testpflicht erlaubt.
  • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen können ohne Testpflicht öffnen.
  • Bei kulturellen und Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen sind bis zu 500 Zuschauer*innen (inkl. geimpfter und genesener Personen) zulässig. Zu den vier Spielen der UEFA EURO 2020 in der Fußball Arena München sind jeweils rund 14.000 Zuschauer (20 Prozent der Gesamtkapazität) als Pilotversuch mit Hygienekonzept, Testpflicht und einer gesicherten Zerstreuung der Zuschauer vor und nach dem Spiel zugelassen.
  • Bei Gottesdiensten ist der Gemeindegesang wieder erlaubt.
  • An den Schulen findet in allen Jahrgangsstufen wieder Präsenzunterricht statt. In den Kitas herrscht Regelbetrieb.
  • An den Hochschulen können bei Masken- und Testpflicht (2 x wöchentlich) Präsenzveranstaltungen stattfinden.
  • Für Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen entfällt die Testpflicht.
  • Märkte unter freiem Himmel können wieder sämtliche Waren verkaufen.
  • In der Hotellerie müssen Gäste nur noch bei der Anreise einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen.
  • Kongresse und Tagungen können unter Begrenzung der Teilnehmerzahl und Kontaktdatenerfassung mit Schutz- und Hygienekonzept stattfinden.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich, dass die Staatsregierung viele meiner Vorschläge positiv aufgegriffen hat. Jetzt bitte ich Sie, liebe Münchnerinnen und Münchner – gehen Sie auch weiterhin verantwortungsvoll mit sich und ihren Mitmenschen um, damit zumindest diese Lockerungen dauerhaft bestehen bleiben können und wir uns Stück für Stück einer Normalität nähern. Dafür schon im Voraus meinen herzlichen Dank.