Ab Sonntag neue Inzidenzeinstufung „unter 50“ – Diese Regelungen treten in Kraft

Ab Sonntag neue Inzidenzeinstufung „unter 50“ - Diese Regelungen treten in Kraft

Da das RKI am heutigen Freitag für München den fünften Tag in Folge einen Inzidenzwert von unter 50 gemeldet hat, gilt ab Sonntag, 30. Mai, die Inzidenzeinstufung „unter 50“. Für die Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin die Einstufung „35 bis 100“, da am Freitag der Münchner Inzidenzwert erst zum zweiten Mal in Folge unter dem Grenzwert 35 gelegen ist.

Aufgrund der neuen Inzidenzeinstufung „unter 50“ treten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Sonntag, 30. Mai, folgende Änderungen in Kraft:

  • Alle Ladengeschäfte können unter Begrenzung der Kundenzahl öffnen – ohne Pflicht zur vorherigen Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung.
  • Bei der Kinderbetreuung ist wieder der Regelbetrieb möglich. Die Schulen befinden sich noch bis 6. Juni in den Pfingstferien.
  • Bei den Museen, Ausstellungen, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten entfällt die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung.

Außerdem hat die Stadt, mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums und nach Maßgabe der jeweiligen staatlichen Rahmenkonzepte, im Rahmen des § 27 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung per Allgemeinverfügung weitere Lockerungen zugelassen, die ebenfalls ab Sonntag, 30. Mai, in Kraft treten:

  • Beim Besuch der Außengastronomie (bis 22 Uhr) entfällt die Testpflicht sowie die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung und Registrierung zur Kontaktnachverfolgung.
  • Die Testpflicht entfällt auch
    • in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
    • bei kulturellen sowie Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen),
    • in Freibädern (nach vorheriger Terminbuchung),
    • in Außenbereichen medizinischer Thermen
    • beim kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel mit maximal 25 Personen,
    • in Fitnessstudios (nach vorheriger Terminbuchung) und
    • im touristischen Ausflugsverkehr sowie bei Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien.

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen unter muenchen.de/corona.