Die Arbeitsgruppe Gesundheitswesen beim Kommissariat 73 übernahm daraufhin die Bearbeitung des Falls.
Die umfangreichen Ermittlungen bestehend aus Patientenbefragungen und Recherchen bei weiteren Krankenkassen erhärteten den Tatverdacht, dass Leistungen abgerechnet worden sind, die tatsächlich nie stattgefunden haben. Die verwendeten Patientendaten waren in den meisten Fällen Daten von Patienten, die als sogenannte Notfallpatienten nur einmal zur Behandlung in der Praxis des Tatverdächtigen gewesen waren. So gelang der Arzt an die Daten und fingierte dann weitere abrechnungsfähige Behandlungen.
Im Juni 2020 durchsuchten die Ermittler die Privat- und Praxisräume des Arztes und stellten zahlreiche Unterlagen, insbesondere Abrechnungsdokumente sicher. Diese wurden nun abschließend ausgewertet und ergaben nach derzeitigem Stand des Verfahrens, dass Behandlungen im Wert von rund drei Millionen Euro abgerechnet wurden, die nie stattgefunden haben.
Das Ermittlungsergebnis wird nun der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg übermittelt, die die weitere Prüfung des Betrugsfalls übernimmt.