Abstellflächen für E-Tretroller in der Innenstadt

Die Landeshauptstadt schafft extra ausgewiesene Abstellflächen für im Sharing-Modell angebotene E-Tretroller in der Innenstadt. Ziel ist es, Behinderungen auf Gehwegen entgegenzuwirken. Behindernd oder nicht regelkonform abgestellte E-Tretroller waren bisher das häufigste Thema der Beschwerden, die bei der Stadtverwaltung zu den Sharing-E-Tretrollern eingegangen sind.

Das Kreisverwaltungsreferat hat deshalb in den vergangenen Wochen in Abstimmung mit den örtlichen Bezirksausschüssen der Innenstadt gesonderte Abstellflächen für Sharing-E-Tretroller definiert. Zum Teil handelt es sich dabei auch um kombinierte Stellflächen für E-Tretroller, Fahrräder und E-Motorroller. Sie sind klar erkennbar beschildert.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „So schön es ist, dass in München neue Fortbewegungsmittel schnell und offen angenommen werden, so gefährlich und ärgerlich sind kreuz und quer abgestellte E-Scooter auf dem Gehsteig. Das vergangene Jahr über bin ich oft darauf angesprochen worden und habe dazu auch viele Briefe bekommen. Deshalb war mein Wunsch, dass wir für die E-Scooter eigene Abstellflächen vor allem in der Innenstadt anbieten, in der der Platz sehr begrenzt ist. Die Benutzung ist auf freiwilliger Basis, aber ich habe die Hoffnung, dass die Anbieter finanzielle Anreize schaffen werden, damit ihre E-Scooter auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden und dadurch auch breitere Akzeptanz bei der Bevölkerung finden. Und an die Nutzerinnen und Nutzer kann ich nur appellieren, immer auch an die anderen zu denken und die Roller so abzustellen, dass sie niemanden beeinträchtigen und auch Menschen mit Sehbehinderung beispielsweise gefahrlos daran vorbei kommen.“ Die ersten Abstellflächen für E-Tretroller richtet das Baureferat ab dieser Woche in Schwabing ein, weitere folgen in den kommenden Wochen innerhalb des Mittleren Rings. In Schwabing sind sechs Abstellflächen geplant: an der Marktstraße, an der Haimhauser Straße, an der Trautenwolffstraße, an der Giselastraße und zwei an der Leopoldstraße. Die aktuell fünf in München aktiven Anbieter haben alle eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben und stehen im Austausch mit der Stadtverwaltung. Die Anbieter wurden über die neuen Abstellflächen für im Sharing-Modell angebotene E-Tretroller informiert und sind aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen auf die Nutzung dieser Flächen hinzuwirken. Denkbar sind zum Beispiel deutliche Hinweise in den Apps, kombiniert mit Anreizen für die Kundinnen und Kunden, etwa Rabatte oder Bonusminuten. Die Sharing-Anbieter waren auch bei der Auswahl der Abstellflächen eingebunden, Grundlage sind aggregierte Nutzungsdaten zu stark frequentierten Punkten im Stadtgebiet, an denen besonders viele Mietvorgänge begonnen oder beendet werden.

Um auf eine verkehrssichere Nutzung von E-Tretrollern hinzuwirken, hat die Landeshauptstadt zusammen mit den am Standort München vertretenen Sharing-Anbietern umfassende Regelungen getroffen und steht in ständigem Kontakt mit den Unternehmen. Geregelt sind unter anderem geordnete Abläufe zum Aufstellen der E-Tretroller durch die Anbieter, zulässige Abstellstandorte für Kunden, Flottengrößen, zulässige Geschäftsgebiete, Kundenservice. Die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung im Wortlaut gibt es auf www.t1p.de/E-Tretroller-muenchen.
Weitere Informationen zu Shared Mobility und Mobilität in München gibt es auf www.muenchenunterwegs.de.