ADAC fordert Garantie auf Umrüstungsmaßnahmen

Symbolbild

Verbraucher dürfen nicht unter Abgasmanipulationen leiden

Die Volkswagen AG will bis Ende 2017 alle von der Abgasmanipulation betroffenen Fahrzeuge umrüsten. Risiken durch die Umrüstung können jedoch laut ADAC-Technik nicht ausgeschlossen werden, auch wenn es derzeit dafür keine konkreten Hinweise gibt. „Deshalb muss jetzt sichergestellt werden, dass Verbraucher auch auf Dauer keine Nachteile durch die fehlerhafte Software erleiden“, erklärt ADAC-Generalsyndikus Christian Reinicke.

Für betroffene Kunden bleibt nach dem Software-Eingriff immer noch eine Unsicherheit, weil Langzeitschäden am Motor nicht komplett auszuschließen sind. In einer „vertrauensbildenden Maßnahme“ sagt VW derzeit zwar auf Kulanzbasis zu, dass „eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Umrüstung stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgegriffen werden“. Diese Zusage gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung der Umrüstung und bis zu einer Gesamtlaufleistung des jeweiligen Fahrzeugs von maximal 250.000 Kilometern.

Nach Ansicht des ADAC reicht diese freiwillige Zusage nicht aus. Nur eine rechtsverbindliche Garantie von 24 Monaten nach der Umrüstung bringt nach Ansicht des Clubs dem Verbraucher eine echte Sicherheit. „Die Autobesitzer benötigen die Gewissheit, einen unmittelbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch direkt gegen den Hersteller zu haben“, sagt Reinicke.