Änderung bei den Quarantänebestimmungen für enge Kontaktpersonen

Nach der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Bundesländer hat der Freistaat Bayern mit sofortiger Wirkung die Regelungen zur Dauer der Quarantäne für enge Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten geändert. 

Für Personen, die als enge Kontaktpersonen von Indexpersonen mit Omikron-Infektion eingestuft werden, beträgt die Quarantäne nun 10 Tage. Zudem gibt es die Möglichkeit der Verkürzung ab Tag 7. Die Testung zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne kann mittels PCR-Test oder Antigentest erfolgen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Diese Änderungen gelten auch für enge Kontaktpersonen, die sich derzeit in einer bereits angeordneten 14-tägigen Quarantäne befinden. Die Landeshauptstadt München wird alle betreffenden Personen über diese angepasste Regelung deshalb auch direkt informieren.

Mit dieser geänderten Regelung ist für enge Kontaktpersonen die Dauer der Quarantäne nun unabhängig von der Virusvariante, mit der die Indexperson infiziert ist. Zudem wird das vorzeitige Ende der Quarantäne wirksam mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an die Landeshauptstadt München – entweder über das Kontaktformular auf www.muenchen.de/kpentlassung oder durch eine E-Mail an corona-information-kontaktpersonen@muenchen.de. Eine separate Entlassung aus der Quarantäne durch das Gesundheitsamt ist nicht mehr notwendig.

Die Quarantänepflicht gilt weiterhin auch für geimpfte, geboosterte und genesene enge Kontaktpersonen von Indexpersonen mit Omikron-Infektion.

Änderungen in Bezug auf mit Omikron infizierte Personen (Indexpersonen) wurden vom Freistaat noch nicht vorgenommen. Hier bleibt es derzeit noch bei den bisherigen Regelungen (Dauer der Quarantäne 14 Tage ohne Verkürzungsmöglichkeit; Quarantäne auch für Geimpfte, Geboosterte und ursprünglich schon einmal Genesene). Ebenso liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkrete Umsetzung der zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschef*innen der Bundesländer abgestimmten Regelungen für Schul- und Kita-Kinder vor.