Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

München, 7. Februar 2017 (stmi). Der Ministerrat hat heute einer zwischen den deutschen Ländern verabredeten Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zugestimmt.

Durch eine Änderung im Bereich Sportwetten erhalten Sportwettanbieter und sonstige Betroffene, wie etwa Zahlungsdienste, Sportvereine und Sportverbände, mehr Rechtsklarheit. Innenminister Joachim Herrmann: „Allen 35 Bewerbern um Sportwettkonzessionen in Deutschland, die im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, wird vorläufig die Veranstaltung von Sportwetten erlaubt. Von der Durchführung eines Auswahlverfahrens wird für die Dauer einer bis zum 30. Juni 2021 laufenden Experimentierphase abgesehen“. Zugleich eröffne diese Klarstellung den Glücksspielaufsichtsbehörden die Möglichkeit, flächendeckend nicht erlaubte Angebote zu untersagen, so Herrmann. Der Glücksspielstaatsvertrag wird nun dem Bayerischen Landtag zugeleitet. Er soll bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. März 2017 unterzeichnet werden und dann den Landesparlamenten zur abschließenden Ratifizierung übermittelt werden.
 

Mehr Rechtsklarheit bei Sportwetten

Außerdem beschloss der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Spielerschutzes in Bayern. Danach sollen neue Spielhallen künftig einen Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie zu anderen Spielhallen einhalten müssen. Die gesetzliche Sperrzeit soll künftig für alle Spielhallen auf den Zeitraum von 3:00 Uhr bis 9:00 Uhr festgesetzt werden. Die Kommunen können wie schon bisher die Sperrzeit verlängern, um den örtlichen Verhältnissen besser Rechnung zu tragen. Herrmann: „Die Änderungen sind ein einfaches und wirksames Mittel um den Spielerschutz zu verbessern und Spielsucht in den Griff zu bekommen. Hier sind wir uns mit den Kommunen völlig einig.“