AfD zieht Klagen wegen Hausverboten gegen Stadt München zurück

AfD zieht Klagen gegen Stadt München in der Auseinandersetzung um Hausverbote bei Veranstaltung der Jungen Alternative zurück
Symbolbild

Am 3. Mai 2019 hatte die Landeshauptstadt München mehreren Redner*innen einer Veranstaltung der unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehenden Jungen Alternative Bayern auf der städtischen Sportanlage Feldmoching, darunter der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, ein Hausverbot erteilt. Dagegen hatten mehrere Personen sowie Münchner Kreisverbände der AfD Klage erhoben.

In den noch anhängigen Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht München zu den im Jahr 2019 verhängten Hausverboten wurden alle Klagen gegen die Stadt München zurückgezogen, nachdem im Verfahren deutlich geworden war, dass die Kläger vor Gericht nicht obsiegen würden. Die Kosten der Verfahren tragen die Kläger.

In den Eilverfahren gegen die Hausverbote war die Stadt 2019 unterlegen; die Veranstaltung wurde durchgeführt. In der Folge war es im Zusammenhang mit der Veranstaltung laut mehreren Berichten zu rassistischen Vorfällen gekommen: Unter anderem wurde demnach ein Kind, das zum Fußballspielen an die Sportanlage gekommen war, rassistisch beleidigt.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Das Ergebnis der heutigen Verhandlung ist erfreulich. Unser Ziel war es, durch das Hausverbot Münchner Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor rassistischen Anfeindungen zu schützen. Dass das Handeln der Stadt erforderlich war, haben die Geschehnisse auf der Sportanlage gezeigt. Wir werden als Stadt auch künftig alles daran setzen, Münchner Sportlerinnen und Sportler, und insbesondere Kinder und Jugendliche vor rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Hetze und Anfeindungen zu schützen. Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, haben in städtischen Räumen keinen Platz.“