Aktuelle Corona-Regeln beim Abfallwirtschaftsbetrieb München

Quelle: AWM

Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) arbeitet nach der bundesweit geltenden 3G-Regel. Das heißt: Nur geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte erhalten Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz. Der AWM kontrolliert die Einhaltung täglich. Dies betrifft alle Mitarbeiter*innen des AWM, inklusive der Müllabfuhr, der Wertstoffhöfe, des Containerdienstes, des Gebrauchtwarenkaufhauses „Halle 2“ oder der Sperrmüllabholung.
Sowohl auf den Wertstoffhöfen als auch in der Halle 2 gilt die FFP2-Maskenpflicht. In der Halle 2 dürfen sich maximal 70 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Versteigerungen am Samstag sind nur noch unter 2G-Plus-Regeln zugänglich. Also nur für Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen, negativen Schnelltest.

Weitere Informationen gibt es online unter awm-muenchen.de oder telefonisch im Infocenter unter der 233-96200.