Alkoholverbot am Hauptbahnhof ab August rund um die Uhr

Symbolbild

Das Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung soll ab August 2019 rund um die Uhr gelten. Das hat der Stadtrat im Kreisverwaltungsausschuss beschlossen. Bisher war aus rechtlichen Gründen nur ein Alkoholverbot von 22 bis 6 Uhr möglich, diese Beschränkung ist inzwischen entfallen.

„Das Rund-um-die-Uhr-Verbot schafft klare Verhältnisse und macht den Hauptbahnhof endgültig uninteressant für die Trinkerszene. Davon profitieren alle Reisenden, Geschäftsleute und Anwohnerinnen und Anwohner. Wir haben mit dem nächtlichen Alkoholverbot gute Erfahrungen gemacht, die wir jetzt auf den ganzen Tag übertragen. Das hat Signalwirkung und bietet ein wirksames Instrument, Verstöße gerichtsverwertbar zu dokumentieren und Platzverweise auszusprechen“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle.

Nach Einschätzung des Polizeipräsidiums München und des Kreisverwaltungsreferats wird das 24-stündige Verbot des Mitführens und des Verzehrs von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude gemäß Artikel 30 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes zu einer spürbaren Verbesserung der Sicherheitslage führen und vor allem die Zahl an Rohheitsdelikten und alkoholbedingten Ordnungswidrigkeiten senken. Bei wiederholten Verstößen und Störungen im öffentlichen Raum erlässt das Kreisverwaltungsreferat Aufenthaltsverbote. Sie richten sich auch gegen Personen, die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Verbote kontrollieren die Polizei und der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt München.

Zudem wird das Sozialreferat beauftragt, ein Projekt der zugehenden Sozialarbeit für Menschen mit erhöhtem Alkoholkonsum im öffentlichen Raum als Streetwork mit einem Begegnungszentrum auszuschreiben. Hierfür sind im Umgriff des Hauptbahnhofs im Benehmen mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe feste Räumlichkeiten anzumieten. Da die Realisierung eines ortsgebundenen Begegnungszentrums gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll zunächst ein Bus als Begegnungsstätte eingesetzt werden.