Alkoholverbot in der Nacht am Hauptbahnhof

München, 10.01.2017. Das Polizeipräsidium München begrüßt die von uns bereits mehrfach gewünschte Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Der Geltungsbereich der städtischen Verordnung, die auf Grundlage des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) ergangen ist, betrifft das Umfeld des Hauptbahnhofs sowie die Paul-Heyse-Unterführung.

Das Verbot umfasst den Konsum alkoholischer Getränke und das Mitführen solcher Getränke, wenn diese aufgrund der erkennbaren Umstände zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass sich dort dauerhaft keine Personen mehr aufhalten, die nur für den Alkoholkonsum zum Hauptbahnhof kommen. Dazu sollen alkoholbedingte Straftaten verhindert sowie die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl dort verbessert werden. 

Das Polizeipräsidium München wird sich mit den anderen zuständigen Behörden (Bundespolizei, KVR) darum kümmern, dass die neuen Regeln eingehalten werden. Bei Kontrollen der Polizei werden entsprechende Verstöße verfolgt und die Anzeigen zur weiteren Bearbeitung sowie Ahndung an das KVR weitergeleitet.

Polizeipräsident Andrä betont: „Wir werden dabei mit der gebotenen Konsequenz, aber auch dem notwendigen Augenmaß vorgehen und alles dafür tun, dass die Bürgerinnen und Bürger in München Ihren Hauptbahnhof weiterhin sicher benutzen können!“