Alkoholverbote am Wochenende an Hotspots und auf Theresienwiese

Symbolbild

Die Landeshauptstadt hat für das Wochenende zwei Allgemeinverfügungen mit Alkoholverboten zum Infektionsschutz erlassen. Wie vergangenes Wochenende gibt es wieder von Freitagabend bis Sonntagfrüh ein Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke. Außerdem gibt es am Samstag ein Alkoholkonsumverbot auf der gesamten Fläche der Theresienwiese, gültig von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr des Folgetages. Ziel dieses Verbots ist es, auf dem Gelände private Ersatzpartys zum ursprünglich geplanten Wiesnstart mit hohem Infektionsrisiko zu unterbinden.

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot im Umgriff der Hotspots nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen. Aktuell sind beim Kreisverwaltungsreferat für kommenden Samstag drei Demonstrationen auf der Theresienwiese angemeldet. Dabei handelt es sich um zwei stationäre Kundgebungen aus dem Themenfeld Tradition und Brauchtum und um einen als „Wiesneinzug der Möglichkeiten“ betitelten Demonstrationszug des „Netzwerks Klimaherbst e.V.“ mit Schlusskundgebung auf der Theresienwiese. Für sämtliche Demonstrationen gilt das für diesen Tag ausgesprochene Alkoholkonsumverbot auf dem Gelände, außerdem auch die Auflagen gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldet für München bei den Corona-Neuinfektionen anhaltend eine 7-Tage-Inzidenz, die über dem Signalwert von 35 liegt (Stand 17.9.: 47,64). Mit den Alkoholverboten soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Unter Alkoholeinfluss sinkt die Hemmschwelle, Abstands- und Hygieneregeln wurden kaum oder gar nicht beachtet.
Die exakten und rechtlich bindenden räumlichen Umgriffe der Regelungen sind jeweils dem Text der Allgemeinverfügungen und deren Anlagen zu entnehmen, sie sind als PDF auf muenchen.de/corona verfügbar.