Allgemeines Bade- und Bootfahr-Verbot auf der Isar aufgehoben

Allgemeines Bade- und Bootfahr-Verbot auf der Isar aufgehoben

München, 23.08.2017. Das Referat für Gesundheit und Umwelt hatte als untere Wasserrechtsbehörde am 18. August aus Sicherheitsgründen, bedingt durch starke Niederschläge, ein Verbot für das Baden in der Isar und das Bootfahren auf der Isar ab Samstag, 19. August, ausgesprochen.

Die Pegelstände der Isar waren nach den Unwettern von Freitagabend stark angestiegen und sind mittlerweile wieder ausreichend gesunken. Das allgemeine Bade- und Boot-Verbot kann deshalb mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Es gelten damit wieder die Regelungen der gültigen Bade- und Boot-Verordnung. Wo Baden und Bootfahren im Münchner Stadtgebiet gestattet ist, kann man unter http://bit.ly/2xrC8KO und http://bit.ly/2vduX8t nachsehen.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt weist darauf hin, dass insbesondere das Isar-Baden im Bereich von Wehren und Abstürzen verboten ist, da dort aufgrund der Bildung von Wasserwalzen und Strudeln Lebensgefahr besteht. Erst vergangene Woche kam es an einem Wehr an der Marienklausenbrücke wieder zu einem tödlichen Unfall, der auf eine Wasserwalze zurückzuführen ist. Das Referat für Gesundheit und Umwelt appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung, Wehre und andere Gefahrenbereiche zur eigenen Sicherheit und im Hinblick auf die Vorbildwirkung für andere zu meiden.

Aber auch in den Erlaubnisbereichen ist beim Baden und Bootfahren Vorsicht angebracht. Die Isar ist ein alpiner Wildfluss mit sich stark änderndem Wasserstand. Mit steigendem Wasserpegel nimmt die Gefahr durch erhöhte Strömung und auch durch Treibgut zu. Es empfiehlt sich daher, den Wasserstand der Isar zu beobachten und das Wasser mit steigendem Pegel zu meiden.

Die aktuellen Pegelstände der Isar werden im Internet unter http://www.hnd.bayern.de/pegel/isar veröffentlicht.