Anpassungen der Förderrichtlinie E-Taxi aufgrund der Corona-Pandemie

Symbolbild

Der Umweltausschuss des Münchner Stadtrats hat in seiner Sitzung vom 07. Juli 2020 die Anpassung der Förderrichtlinie E-Taxi einstimmig angenommen. Die Mindesthaltefrist für geförderte E-Taxis wird von 36 auf 48 Monate heraufgesetzt und die Antragstellung wird zudem bis zum 31.12.2021 verlängert.

Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt: „Das Taxi-Gewerbe wird aktuell durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich schwer getroffen. Daher ist es umso wichtiger, dass wir hier den Münchner Taxiunternehmen unter die Arme greifen und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele voranbringen. Emissionsfreie Elektromobilität bringt die Stadt München ihrem Ziel näher, bis 2035 klimaneutral zu sein. Zudem ist es unser Ziel, dass bereits bis 2025 80 Prozent der Wege in München emissionsfrei, also zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV oder emissionsfreien Fahrzeugen zurückgelegt werden. Damit profitieren alle in München von der Elektromobilität.“

Ziel der Förderung ist die sukzessive Umstellung der Münchner Taxi-Flotte auf Fahrzeuge mit
emissionsfreien Antrieben. Münchner Taxiunternehmen können kundenbesetzte E-Taxifahrten mit 0,20 € pro Kilometer bis zu einer maximalen Fördersumme von 40 % der Nettoanschaffungskosten des E-Taxis fördern lassen.

Das Förderprogramm verfügt über einen Fördertopf von 2 Mio. € aus Mitteln des Integrierten
Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM). Mit Stand vom
07.07.2020 befinden sich 27 Fahrzeuge in der Förderung, die bislang rund 1,2 Mio. km im
Stadtgebiet Münchens emissionsfrei zurückgelegt haben.