Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums entsorgen

Medikamente sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden. Das gilt auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. „Immer wieder behaupten selbsternannte ‚Experten‘, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist falsch“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.“ Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe „verwendbar bis“. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten. Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Es basiert auf umfangreichen experimentellen Daten des Herstellers. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist. Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur möglich nach chemischer Analyse oder Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten. Beides ist aufwändig und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in Ausnahmefällen.
Symbolbild

Medikamente sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden. Das gilt auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. „Immer wieder behaupten selbsternannte ‚Experten‘, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist falsch“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.“

Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe „verwendbar bis“. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten.

Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Es basiert auf umfangreichen experimentellen Daten des Herstellers. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.

Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur möglich nach chemischer Analyse oder Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten. Beides ist aufwändig und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in Ausnahmefällen.