Aufarbeitung: Stadtrat stockt finanzielle Mittel für Soforthilfen auf

Die unabhängige Expert*innenkommission zur Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien erhält vom Stadtrat zusätzlich Mittel in Höhe von insgesamt einer Million Euro, um Betroffene schnell mit Soforthilfen unterstützen zu können. Das hat der Stadtrat in der heutigen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses beschlossen. Die Soforthilfen sollen schnell und unkompliziert Betroffenen helfen, die sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befinden und bereits vorgerückten Alters sind.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Kommission hat die Anträge der Betroffenen, die seit Sommer eingegangen sind, schnell bearbeitet und die entsprechenden Soforthilfen wurden ausgezahlt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Diese schnelle und unkomplizierte Soforthilfe soll weiter möglich sein. Deshalb auch der ausdrückliche Dank an den Stadtrat, dass die dafür nötigen Gelder entsprechend bereitgestellt werden.“ Die Expert*innenkommission hatte im Mai 2022 Mittel in Höhe von 800.000 Euro für Soforthilfen erhalten. Betroffene, die sich in besonders schwierigen Lebenssituationen befinden, können seit Juli Soforthilfen beantragen. Die Beantragung erfolgt über eine externe Anlaufstelle, die beim Kinderschutz München angesiedelt ist.

Vorsitzender der Expert*innenkommission Ignaz Raab: „Mit Stand 30.12.2022 hat die Expert*innenkommission Anträge von 48 Personen auf Soforthilfen und Anerkennungsleistungen erhalten. Die 800.000 Euro, die der Stadtrat im Mai für Soforthilfen bewilligt hat, sind mittlerweile fast vollständig aufgebraucht, weshalb wir uns erneut mit der Bitte um Mittel an den Stadtrat gewandt haben. Die Mittelbedarfe lassen sich nicht im Vorhinein berechnen. Eine gute und schnelle Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der Stadtverwaltung und der Politik ist maßgeblich für schnelle Hilfeleistungen an Betroffene. Wir sind deshalb sehr froh, dass der Stadtrat unserer sehr kurzfristigen Bitte nach weiteren Mitteln für Soforthilfen so rasch nachgekommen ist.“

Die Soforthilfen sind als Vorgriff auf Anerkennungsleistungen zu verstehen, da im weiteren Aufarbeitungsprozess Kriterien erarbeitet werden sollen, auf deren Basis Betroffenen Anerkennungsleistungen zugesprochen werden. Auf diese Anerkennungsleistungen werden die bereits schon ausgezahlten Soforthilfen angerechnet.

Betroffene können Anträge auf Soforthilfen bei der Anlaufstelle einreichen per E-Mail an anlaufstelle@kinderschutz.de, telefonisch unter 231716-9170 oder unter www.kinderschutz.de/anlaufstelle.

München hat sich als erste große Kommune entschieden, die Missstände und Gewalterfahrungen ehemaliger Heim-, Pflege- und Adoptivkinder auf kommunaler Ebene umfassend aufzuarbeiten und dazu eine unabhängige Expert*innenkommission eingesetzt. Im November wurde als zweites unabhängiges Gremium ein Betroffenenbeirat installiert, der gemeinsam mit der Expert*innenkommission den Aufarbeitungsprozess steuern soll. Aktuell sucht die Expert*innenkommission nach einem Institut, das die wissenschaftliche Aufarbeitung der Missstände übernimmt und der Kommission zuarbeitet. Hierzu läuft aktuell eine öffentliche Ausschreibung unter https://vergabe.muenchen.de/NetServer. Kontakt zur Unabhängigen Expert*innenkommission per E-Mail an kommission@muenchen.de.