Aufbrauchfristen für MVV-Fahrkarten 2022

Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, die vor dem Fahrplan- und Tarifwechsel am 12. Dezember 2021 erworben wurden, können im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) noch bis zum 31. März 2022 aufgebraucht werden. 

Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, wie Einzelfahrkarten, Streifenkarten und Tageskarten, können noch bis 31. März 2022 aufgebraucht werden. Das Guthaben von Online-Streifenkarten (HandyTicket) verfällt nicht, es kann also auch nach dem 31. März 2022 noch verwendet werden.

Nach dem 31. März 2022 können die Tickets des Zonen- und Kurzstreckentarifs mit Preisangabe in Euro – zeitlich unbegrenzt – gegen Aufzahlung zum neuen Preis umgetauscht oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 Euro je Vorgang erstattet werden.

Die Preisanpassung für IsarCard-Wochenkarten und -Monatskarten erfolgte bereits zum 12. Dezember 2021, die Umstellung der Wochenkarten der Ausbildungstarife griff ab dem 13. Dezember 2021. Für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlung gelten die neuen Preise seit dem 1. Januar 2022. Abonnements mit jährlicher Zahlung gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter.

Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von MVG und S-Bahn München.