Auftakt der Kampagne gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Auftakt der Kampagne gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

„Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“ – unter diesem Motto hat das Sozialreferat der Landeshauptstadt München eine Informationskampagne gestartet, um die Verfolgung von Zweckentfremdungen, insbesondere durch illegale Vermietungen von Ferienwohnungen, zu intensivieren. Hierzu werden in den kommenden Wochen unter anderem Plakate im Stadtgebiet aushängen und in zahlreichen Gastronomiebetrieben Postkarten ausliegen.

Gleichzeitig wurde unter www.raum-fuer-muenchen.de eine Meldeplattform eingerichtet, damit Bürgerinnen und Bürger vermutete Zweckentfremdungen über ein Online-Formular schnell und unbürokratisch melden können.

„Mit der Informationskampagne soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass durch Zweckentfremdung dem ohnehin sehr angespannten Mietwohnungsmarkt wertvoller Wohnraum dauerhaft entzogen wird und in der Folge die Mietpreise weiter steigen,“ erläutert Sozialreferentin Dorothee Schiwy.

Das Sozialreferat beobachtet seit Jahren eine starke Zunahme in diesem Bereich und schätzt, dass es bei rund 1.000 Wohneinheiten den begründeten Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Weitere 300 Wohneinheiten werden den Schätzungen zufolge durch sogenannte „Medizintouristen“ zweckentfremdet. Seit Ende 2017 gilt in der Landeshauptstadt eine neue Zweckentfremdungssatzung. Damit traten mehrere Neuerungen in Kraft, unter anderem wurde der Bußgeldrahmen von bisher 50.000 auf 500.000 Euro erweitert. Weitere wichtige Änderungen sind erweiterte Auskunftspflichten für Verwalter und Vermittler als auch für Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes. Grundlage der Satzung ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), das der Freistaat im vergangenen Jahr geändert hatte.

Das Sozialreferat habe im Vorfeld der Gesetzgebung zahlreiche Änderungen vom Freistaat verlangt, die jedoch nur teilweise übernommen worden seien, kritisiert Sozialreferentin Schiwy: „Die Erhöhung des Bußgeldrahmens und die Ausweitung der Auskunftspflicht weisen in die richtige Richtung. Leider fehlt uns weiterhin eine Rechtsgrundlage zur Räumung bei zweckfremder Nutzung. Als Vollzugsbehörde hätten wir ein solches Instrument zur finalen Durchsetzung vor allem im Bereich Medizintourismus dringend benötigt. Wirkungsvoll wäre zudem gewesen, wenn uns der Gesetzgeber ermöglicht hätte, das Anbieten von Ferienwohnungen, bei denen bereits eine Zweckentfremdung festgestellt wurde, als Ordnungs- widrigkeit zu ahnden. Denn das hätte auch die Portalbetreiber in die Pflicht genommen“. Zwischen 2013 und 2016 hat das Sozialreferat 800 illegale Zweckentfremdungen im Stadtgebiet beendet. Dadurch wurde eine Wohnfläche von rund 55.000 Quadratmetern gerettet beziehungsweise dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt.

Weitere Informationen unter www.raum-fuer-muenchen.de.