Aus is: Theresienwiese – Fahrplan für Abbau der Fahrgeschäfte und Bierzelte

Symbolbild

Nach 16 Tagen Festbetrieb wird das Oktoberfest nun bis 21. November nach einem festen Plan abgebaut. Für die einzelnen Branchen gelten Fristen, bis wann sie die Theresienwiese verlassen haben müssen. So müssen die Brauereifesthallen und anderen gastronomischen Großbetriebe des Oktoberfestes bis 21. November den Platz freigeben.

Brauereifesthallen und andere gastronomische Großbetriebe der Wiesn, die im Bereich des Tollwood-Winterfestivals stehen, müssen bis 31. Oktober abgebaut sein. Das gilt auch für die Betriebe auf der Oidn Wiesn. Kaffeezelte, Hühnerbratereien, Wurst- und Imbisshallen sowie Hochfahrgeschäfte verlassen bis 17. Oktober die Wiesn, die sonstigen beziehereigenen Geschäfte bis zum 10. Oktober. Mastenplätze müssen bis zum 7. Oktober geräumt sein.

Bis zu den genannten Terminen müssen auch Wohn-, Pack- und Maschinenwagen sowie sonstige Kfz die Festwiese räumen. Einbauten in das Terrain, wie Fundamente und Bassins, sind zu entfernen, alle Aufgrabungen und Löcher zu beseitigen. Für die Abfallentsorgung beim Abbau des Festes gilt die Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München.

Die Stadt München bedankt sich bei allen Gästen und dankt allen Münchner*innen für das Verständnis für die notwendigen Sperrungen auf der Theresienwiese.