Auszahlungen „Soforthilfe Corona” angelaufen

Auszahlungen „Soforthilfe Corona” angelaufen
Symbolbild

In München werden jetzt die ersten Auszahlungen der „Soforthilfe Corona“ an kleine und mittelständische Unternehmen überwiesen. Die Bayerische Staatsregierung hat am 16. März eine „Soforthilfe Corona“ für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Unternehmen und Freiberufliche mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese finanzielle Soforthilfe beantragen, wenn sie auf Grund der Corona-Krise in eine existenzbedrohende Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) ist mit der Prüfung der Anträge für Firmen beauftragt, die ihren Betriebssitz in München haben.

Bereits Ende letzter Woche lagen dem RAW die ersten Anträge zur Soforthilfe vor. Das RAW bearbeitet die Anträge mit höchster Priorität, um sie nach positiver Prüfung rasch zur Auszahlung durch die Stadtkämmerei zu bringen. Die ersten Auszahlungen werden am heutigen Dienstag, 24. März, veranlasst, sodass zur Wochenmitte die gewährten finanziellen Unterstützungen auf den Konten der Antragsteller eingehen.

„Schnelle und unkomplizierte finanzielle Hilfen für Münchner Unternehmen, das ist das Gebot der Stunde,“ so Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft und die Stadtkämmerei die beschlossene „Soforthilfe Corona“ nun zügig zur Verfügung stellen konnten, zeugt von einem Engagement der Stadtverwaltung, wie ich es mir wünsche und in diesen Zeiten erwarte. Nur so können wir für kleine und mittelständische Unternehmen die schlimmsten Folgen der Corona-Krise abfedern.“

Der Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner: „Mein Referat arbeitet mit Hochdruck an der Antragsbearbeitung. Von der raschen Auszahlung hängen viele Betriebe und Jobs in dieser Stadt ab. Trotz der vielfältigen Einschränkungen im Alltag wollen wir alles geben. Das sind wir als Referat für Arbeit und Wirtschaft nicht nur der Münchner Wirtschaft schuldig, das ist auch ein Zeichen der Solidarität in einer sehr schwierigen Zeit.“

Neben den Sofortmaßnahmen des Freistaats können Unternehmen verschiedene andere Hilfen der EU und der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Umfassende Informationen stellt das Referat für Arbeit und Wirtschaft auf der Internetseite https://t1p.de/soforthilfe-raw zur Verfügung. Dort finden sich auch das Antragsformular für die wirtschaftlichen Soforthilfen sowie ein Informationsblatt dazu.

Außerdem können Betroffene Stundungen und eine Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlung beantragen. Mehr dazu im Internet unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Stadtkaemmerei.html.