AWM: Wertschätzung für Mülllader*innen ja – Trinkgeld nein

In der Weihnachtszeit möchten sich viele Münchner*innen bei „ihren“ Mülllader*innen für die harte Arbeit bedanken, die sie tagtäglich leisten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) macht darauf aufmerksam, dass den Geschenken für Mitarbeiter*innen des AWM von Gesetz wegen Grenzen gesetzt sind: Pro Person dürfen jährlich nur Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro angenommen werden.

Kommunalreferentin und 1. Werkleiterin des AWM, Kristina Frank: „Es ist großartig, dass die Münchner*innen die Arbeit der Mülllader*innen so wertschätzen und sich zur Weihnachtszeit erkenntlich zeigen wollen. Selbstverständlich dürfen sie das auch. Unsere Müllader*innen freuen sich immer über ein freundliches Wort und ein Dankeschön. Aufmerksamkeiten gerne, aber nur in Form von Sachgeschenken oder Gutscheinen mit einem maximalen Wert von 25 Euro pro Person und Jahr.“

Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM, wie auch alle anderen Bediensteten der Stadt, nicht annehmen. Ebenso dürfen sie keinerlei Geschenke oder Zuwendungen akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie zum Beispiel die Mitnahme von Zusatzmüll.
Der AWM bittet alle Münchner*innen, diese Regeln einzuhalten und städtische Beschäftigte nicht zur Annahme von Geld oder größeren Geschenken zu überreden. Sabine Schulz-Hammerl, 2. Werkleiterin des AWM: „Sie bringen damit die Beschäftigten in eine sehr schwierige Situation, die im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geahndet werden muss“.

Weitere Informationen unter www.awm-muenchen.de/trinkgeld.