Bahnhof Pasing: Streit wegen nicht angeleinten Hund eskaliert

Foto: Bundespolizei

Bundespolizei weist auf DB-Hausordnung hin

München – In Bahnhöfen müssen Hunde angelehnt sein! So steht es in der Hausordnung der Deutschen Bahn AG, die für alle Bahnhöfe gilt. Eine 28-Jährige hielt sich am Mittwochabend (16. November 2016) im Bahnhof Pasing nicht daran. Ein verbaler Streit eskalierte.

Nach ersten Ermittlungen der Bundespolizei hatte eine Streife der DB-Sicherheit gegen 18:15 Uhr einen nicht angeleinten Hund festgestellt, der frei und ohne erkennbaren Besitzer herumlief. Einige Minuten spät rief eine Frau (wie Ermittlungen ergaben, eine 28-Jährige aus Pasing) den Hund zu sich. Die Security-Mitarbeiter wiesen die Frau auf den Verstoß gegen die Leinenpflicht in Bahnhöfen hin. Die Frau soll darauf abweisend und uninteressiert reagiert haben. Als sie in Folge der weiteren Diskussion ein Hausverbot erhalten sollte, verweigerte sie die Herausgabe ihrer Personalien und versuchte stattdessen sich zu entfernen. Als sich ihr Security-Mitarbeiter in den Weg stellten, soll sie mit ihrem Fahrrad nach einem der DB-Sicherheitsmitarbeiter gestoßen haben.

Die Frau soll dann von den DB-Mitarbeitern zu Boden gerissen worden sein, wo es anschließend zu einem Gerangel gekommen war. Dabei soll die Frau versucht haben, einen der Bahnmitarbeiter zu beißen. Durch lautes Schreien der Frau wurden etliche andere Reisende auf den Vorfall aufmerksam. Gutes Zureden von Zeugen führte dazu, dass sich die Frau und die Situation bis zum Eintreffen der alarmierten Bundespolizei beruhigte.

Die drei Mitarbeiter der Deutschen Bahn erlitten leichte Verletzungen (Ohrschmerzen, Rötungen an den Knien, Kratzer am Zeigefinger sowie Schürfwunde am Schienbein). Gegen die 28-Jährige wird nun wegen Körperverletzung ermittelt.

DB_Hausordnung PFD