Bald saubere Luft für München: Höchstes bayerisches Gericht erklärt: „Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei“

Symbolbild

München/Berlin, 17.2.2017: Am Donnerstag, 16.2.2017 verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Wegen der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt.

Der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rainer Schenk erklärte in der Sitzung unmissverständlich: „Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei.“ Das Gericht sehe darüber hinaus nach wie vor „eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes“ und „keinen günstigen Trend“. Zu Europa erklärte Richter Schenk, „dass die EU nicht nur eine Werte- sondern auch ein Grenzwertegemeinschaft ist.“

Hierzu erklärt der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch: „Wir freuen uns, wie klar das höchste bayerische Verwaltungsgericht betont hat, dass Diesel-Fahrverbote unumgänglich sind. Das Gericht hat auch bestätigt, dass unser 2012 erstrittenes Urteil auf „Saubere Luft“ weiter gilt und Fahrverbote im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können, sobald das Bundesverwaltungsgericht dies in dem Düsseldorf-Verfahren bestätigt hat, was voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2017 der Fall sein wird. Bis dahin muss München alles vorbereitet haben, um die Fahrbeschränkungen dann unverzüglich einzuführen.“