Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen: Änderungen bei großen Sportveranstaltungen und kulturellen Großveranstaltungen

Änderungen bei großen Sportveranstaltungen und kulturellen Großveranstaltungen
Symbolbild

Ab 15. Juli 2021 gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden:

  • Zulässig sind maximal 35 % der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen.
  • Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet.
  • Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen.
  • Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt.
  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz.
Für kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter mit mehr als 1.500 Besuchern gelten diese Anforderungen entsprechend.