Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt „Radentscheid Bayern“ für unzulässig

Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt
Foto: Ralph Niepel

Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ respektiert die Entscheidung des Gerichts, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt werden.

Am 10. Mai hatten die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Radl-Volksbegehrens berufenen Richterinnen und Richter die Beauftragte des Radentscheids Bayern, sowie die Vertreter der Staatsregierung und des Landtages angehört und für den 7. Juni ihr Urteil angekündigt. Heute wurde mitgeteilt, dass der Radentscheid Bayern, so wie fast alle vorherigen Volksbegehren, die dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt wurden, nicht zugelassen wird. Die Begründung: Der Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid sei in Teilen kompetenzwidrig und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Die Landtagswahlberechtigten in Bayern werden folglich nicht für das Volksbegehren unterschreiben und auch nicht in einem Volksentscheid abstimmen können.

Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, kommentiert: „Leider vertreten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass gerade die für die Verkehrssicherheit enorm relevanten Punkte, wie Tempo 30, Vision Zero, Schulstraßen und Vorrang für den Rad- und Fußverkehr nicht mit dem Straßenverkehrsrecht des Bundes vollständig vereinbar wären. Wir verstehen das als Auftrag, auf Bundesebene Verbesserungen im Verkehrsrecht zu erwirken und das Gespräch mit der Staatsregierung zu deren Radgesetzentwurf zu suchen, denn dieser ist noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern.“

Andreas Kagermeier, VCD Bayern: „Statt den Dialog mit der Volksbegehrensinitiative zu suchen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, hat die Staatsregierung formalistische Winkelzüge gemacht und im Hintergrund an einem weichgespülten eigenen Entwurf für ein Radgesetz gearbeitet.“

Martin Geilhufe, BUND Naturschutz in Bayern: „Es ist ein echter Rückschritt für die Mobilitätswende. Damit ist momentan den Bürger:innen eine Möglichkeit genommen, einen Teil der so wichtigen Mobilitätswende aktiv mitzugestalten. Nun müssen und werden wir verstärkt mit anderen Mitteln dafür arbeiten, dass es damit in Bayern vorangeht – denn das aktuell vorliegende Radgesetz der Staatsregierung hilft da nicht weiter.“

Thomas von Sarnowski, Bündnis 90/Die Grünen: „Unabhängig der gerichtlichen Entscheidung bleiben die berechtigten Sorgen und Anliegen der Menschen bestehen. 100.000 Menschen haben unterschrieben und wollen ein Radgesetz für Bayern, das diesen Namen auch verdient. Die Menschen in Bayern können jetzt die Landtagswal am 8. Oktober zum Volksentscheid für sichere Radwege machen.2

Emilia Kirner, ÖDP: „Dass das Begehren für unzulässig erklärt wurde, hinterlässt bei der ÖDP viele Fragezeichen. Es zeigt auf, wie stark das in der Bayerischen Verfassung verankerte Recht auf ein Volksbegehren ausgehöhlt werden kann und als Präzedenzfall zukünftige Begehren erschwert oder fast unmöglich macht.“

Adelheid Rupp, DIE LINKE: „Aufgrund des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist es nun an dem Bündnis Radentscheid, den notwendigen Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene voranzutreiben. Wir als Die Linke Bayern werden auf unsere Bundestagsfraktion zugehen und eine entsprechende Initiative einfordern.“

Andreas Schuster, BayernSPD: „Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes mag juristisch nachvollziehbar sein. Für uns als BayernSPD stellt es inhaltlich aber einen Schlag ins Gesicht der über 100.000 Menschen im Freistaat dar, die mit ihrer Unterschrift im letzten Jahr ein gutes Radgesetzt für Bayern wählen wollten. Der Schnellschussentwurf der Staatsregierung erfüllt diese Erwartungen noch nicht und muss nun schnellstens mit den Initiator:innen des Radentscheids an einem runden Tisch nachgebessert werden.“

Daniel Burandt, Volt: „Wir sind zutiefst enttäuscht von der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung. Das Volksbegehren bot uns die Chance, in Bayern den Weg einer fahrradfreundlichen Entwicklung einzuschlagen, wie sie bereits erfolgreich in anderen europäischen Ländern stattfindet. Das derzeit vorliegende Radgesetz der Staatsregierung ist unzureichend und zeigt auch mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Dialog mit den Bündnispartnern. Durch das Volksbegehren hätten wir eine direkte demokratische Entscheidung erreicht, bei der die Bürger:innen aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden worden wären.“

Der „Radentscheid Bayern“ verfolgt weiterhin das Ziel, Bayern fahrradfreundlicher zu machen
Auch wenn das Volksbegehren nicht kommt, wird sich das Bündnis „Radentscheid Bayern“ weiter dafür einsetzen, dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt. Der Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern muss dafür in einigen Punkten nachgebessert werden, weil wichtige Aspekte fehlen. Aus unserer Sicht müssten bei jeder Straßenbau- und Sanierungs-Maßnahme Verbesserungen für den Radverkehr geprüft werden. Durch Regelung von Zuständigkeiten, Verfahren und Standards sollen Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller werden. Das Bündnis bietet eine konstruktive Mitarbeit und seine Expertise an und verweist darauf, dass die Radentscheide in Berlin und NRW an der Erarbeitung der dortigen Radgesetze beteiligt wurden.