BayVGH lässt Berufung der Stadt beim „Uhrmacherhäusl“ zu

Symbolbild

Zum von der Landeshauptstadt München geforderten Wiederaufbau des „Uhrmacherhäusls“ in der Oberen Grasstraße 1 in Obergiesing hat sich ein neuer Zwischenstand ergeben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 17. Mai 2021 dem Antrag der Stadt München stattgegeben und die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2019 zugelassen. Die Berufung wurde zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen.

Zunächst hatte der Eigentümer Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben, weil er von der Stadt zum kubaturgleichen Wiederaufbau des „Uhrmacherhäusls“ verpflichtet wurde. Das Verwaltungsgericht München gab der Klage statt und hob den Bescheid auf. Aufgrund der Berufungszulassung wird nun die 2. Instanz in der Sache entscheiden. Derzeit wird die Berufungsbegründung erstellt.