Befreiung und Ermäßigung: Beim Rundfunkbeitrag treten wichtige Neuerungen in Kraft

Ab diesem Jahr können Verbraucher beim Rundfunkbeitrag leichter und einfacher eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Seit dem 1. Januar 2017 ist es möglich, sich auch rückwirkend befreien zu lassen. Gleiches gilt für die Ermäßigung. „Betroffene müssen den Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen dafür bereits vor Antragsstellung vorlagen“, erläutert Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Eine rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung ist bis zu drei Jahren möglich. „Das ist für viele Verbraucher eine wichtige Verbesserung“, so Tatjana Halm. Neu ist auch die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum befreit zu werden. Dies betrifft Personen, die mindestens zwei Jahre aus demselben Grund keinen Beitrag bezahlen mussten. Sie erhalten bei einem Folgeantrag eine Befreiung, die ein Jahr über die Gültigkeitsdauer der Nachweise hinausgeht. Das gilt auch für Ermäßigungsanträge.

Ebenso wurde die Liste der beitragsfreien Wohnungen erweitert. Für Zimmer mit vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegeheimen und Zimmer in Behinderteneinrichtungen muss kein Rundfunkbeitrag mehr bezahlt werden. Auch Zimmer in Hospizen sind zukünftig beitragsfrei. Bisher war die Liste der beitragsfreien Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften eng begrenzt. Erfasst waren etwa Kasernen oder Asylbewerberunterkünfte. „Hier wurde ein wichtiger Schritt getan“, stellt Tatjana Halm fest. Eine gute Nachricht gibt es auch für Familien: Die Befreiung und Ermäßigung erstrecken sich jetzt außer auf den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner auch auf volljährige Kinder, die in derselben Wohnung leben. Voraussetzung ist, dass die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Die Adressen sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Auf der Homepage kann für Anfragen auch ein Online-Formular genutzt werden.