Beinahe-Zusammenstoß am Bahnübergang

Beinahe-Zusammenstoß am Bahnübergang
Foto: Bundespolizei

Achtungspfiff und Schnellbremsung verhindern Kollision zwischen Zug und Pkw

Am Dienstagnachmittag (28. März) kam es am S-Bahnhaltepunkt Fasanerie beinahe zu einem Fast-Zusammenstoß zwischen einer Regionalbahn und einem Pkw. Dessen Fahrzeuglenker war dabei den „ungesicherten“ Bahnübergang zu überqueren. Dank eines lautstarken Achtungspfiffes und einer Schnellbremsung durch den Lokführer konnte eine Kollision verhindert werden. Ein ähnlicher Vorfall hatte sich erst am 3. Januar (siehe Pressemitteilung Nr. 4/2023 vom 4. Januar 2023) an derselben Örtlichkeit ereignet.

Gegen 16:30 Uhr fuhr der Regionalexpress RE 4078 (Richtung Regensburg) vom Haltepunkt Feldmoching zur Fasanerie. Aufgrund von Reparaturabreiten ist die Schrankenanlage nicht vollumfängliche funktionstüchtig. Sie wird deswegen von einem Schrankenwärter und – zum Zeitpunkt des Vorfalls – zwei Sicherungsposten gesichert. Trotz des gemeldeten und ankommenden Zuges war die Schrankenanlage vor dem Haltepunkt geöffnet.

Als sich der Regionalexpress näherte befand sich ein Pkw auf dem Bahnübergang, der diesen nach langanhaltendem Achtungspfiff verlassen konnte. Der Lokführer erkannte die Gefahrensituation und leitete zudem eine Schnellbremsung ein. Der Zug kam erst auf Höhe des Bahnsteiges des Haltepunktes zum Stehen. An der Stelle gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Es kam es zu keinen Personen- bzw. Sachschäden. Der Lokführer setzte wenig später seine Fahrt fort.

Erste Ermittlungen ergaben, dass die Schrankenanlage am Bahnübergang Feldmochinger Straße seit August 2022 beschädigt ist und deswegen mit zusätzlichen Sicherungsposten sowie Bändern gesichert wird.

Die Bundespolizei ermittelt wegen Gefährdung des Bahnverkehrs vorrangig gegen den Schrankenwärter und wegen des Verdachts der Strafvereitelung auch gegen mindestens einen weiteren DB-Mitarbeiter.

Nach ersten Erkenntnissen ist der Beinahe-Zusammenstoß offensichtlich wieder auf menschliches Versagen zurückzuführen. Das vorläufige Ermittlungsergebnis des Vorfalls vom 3. Januar belastet den Schrankenwärter als verantwortlichen Verursacher. Der Schrankenwärter ist für die Schließung und Öffnung des Bahnüberganges verantwortlich. Die Sicherungsposten handeln auf seine Anweisungen hin.

Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass dem Schrankenwärter, wie auch schon am 3. Januar, zwei Züge gemeldet worden waren und er nach Durchfahrt des ersten Zuges, die Schrankensicherung durch die Sicherungsposten aufheben lies – ohne den zweiten Zug zu beachten. Einige Sekunden nachdem die Sicherungsbänder entfernt worden waren, kam der RE 4078.

Die Bundespolizei sucht nach Zeugen des Vorfalles, u.a. nach dem bislang unbekannten Pkw-Lenker, die mit seinem Fahrzeug nur knapp einer Kollision entgangen war. Sachdienliche Hinweise werden unter 089/515550-1111 erbeten.

Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) wurde von der Bundespolizei ebenso informiert wie das Eisenbahnbundesamt (EBU).