Bescheinigungen für systemrelevante Berufspendler aus Tirol und Tschechien

Bescheinigungen für systemrelevante Berufspendler aus Tirol und Tschechien
Symbolbild

Aufgrund der Einstufung von Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) und Tschechien als Virusvarianten-Gebiete sind Einreisen von dort nach Deutschland nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Zu diesen Ausnahmen gehören auch Berufspendler, die in systemrelevanten Branchen unverzichtbare Tätigkeiten ausüben. Diese benötigen ab 17. Februar für den Grenzübertritt auch eine Bescheinigung ihrer systemrelevanten Beschäftigung.

Unternehmen mit Betriebssitz in München und systemrelevant Beschäftigten aus Tirol und Tschechien erhalten diese Bescheinigungen beim Kreisverwaltungsreferat per E-Mail unter gewerbewesen.kvr@muenchen.de. Die betroffenen Arbeitnehmer*innen wenden sich zunächst unmittelbar an ihren Arbeitgeber und dieser wiederum zentral für alle seine betroffenen, unverzichtbaren Beschäftigten an das Kreisverwaltungsreferat.

Zu den systemrelevanten Berufen gehören nach Mitteilung der EU-Kommission insbesondere:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker;
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere:
    • Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern;
    • Linienflugzeugführer;
    • Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist;
    • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;
  • Fischer;
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.