Betrug durch falsche Polizeibeamte in Solln

Symbolbild

Am 29.10.2018 rief ein angeblicher Kriminalbeamter der Polizei bei einem 84-jährigen Rentner an. Er berichtete am Telefon von festgenommenen Einbrechern.

Da jedoch nicht alle Täter festgenommen werden konnten, forderte er den 84-Jährigen auf, Geld von seinem Konto abzuheben, um die Polizei bei der Festnahme der flüchtigen Täter zu unterstützen.

Dies ist eine gängige und häufig von Betrügern genutzte Masche.

Der 84-Jährige Mann wurde misstrauisch und rief bei der 110 an.
Allerdings hatte er das Gespräch mit dem falschen Polizeibeamten noch nicht beendet und wurde so mit einem weiteren Betrüger verbunden, der den Rentner weiter zur Geldübergabe drängte.

Der 84-jährige Mann hob einen hohen Geldbetrag ab und deponierte dieses gegen Mittag in einem Gebüsch in der Nähe seines Wohnsitzes. Es folgten insgesamt noch zwei weitere Geldforderungen, denen der Rentner ebenfalls nachkam.

Am 30.10.2018 wurde der Mann erneut von den Betrügern kontaktiert. Er sollte nun bei einer Dame Geld abholen. Allerdings kam ihm das verdächtig vor und er wählte den Notruf 110.

Wieder hatte er das Gespräch mit dem Betrüger nicht getrennt, sodass er wieder mit einem falschen Polizeibeamten verbunden wurde. Dieser setzte den Rentner unter Druck, das Geld abzuholen, allerdings ging der 84-Jährige nicht darauf ein.

Erst am 01.11.2018 meldete sich der Mann bei der Polizei, da ihm von den Betrügern eine 48stündige Verschwiegenheitspflicht auferlegt worden war.

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum in der Ludwigshöher Straße und in der Dachauer Straße 279 Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3, AG Phänomene, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, es wäre in der Nachbarschaft eingebrochen worden und sie müssten in der Wohnung Geld- bzw. Schmuckaufbewahrungsörtlichkeiten sehen. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall durch einen Rückruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handelt, noch bevor Sie einen Unbekannten in Ihre Wohnung einlassen. Achten Sie darauf, das vorangehende Telefonat zu trennen.