„Bezahlstreit“ deckt illegale Fahrscheinverkäufe, Urkundenfälschungen und Computerbetrug auf

„Bezahlstreit“ deckt illegale Fahrscheinverkäufe, Urkundenfälschungen und Computerbetrug auf
Foto: Bundespolizei

Am Karfreitag (19. April) kamen mittags zwei Personen zur Bundespolizei, die wegen eines privaten Fahrscheinverkaufs Unstimmigkeiten klären wollten. Weitergehende Ermittlungen führten dazu, dass die Bundespolizei nun wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Urkundenfälschung und des Computerbetrugs in mehreren Fällen ermittelt. Die Höhe des Sachschadens muss noch ermittelt werden.

Gegen 12 Uhr kamen eine 52-jährige Ukrainerin und ein 68-jähriger Österreicher zur Wache der Bundespolizei im Münchner Hauptbahnhof. Es ging um einen Zahlstreit. Die Frau gab an, der Mann hätte ihr eine Fahrkarte für 50,00 € verkauft, sie hätte bezahlt, er ihr die Fahrkarte jedoch nicht gegeben. Der Mann wiederum behauptete, er hätte die Fahrkarte übergeben, dafür jedoch kein Geld erhalten.

Da der Österreicher nicht logisch erklären konnte, warum er Reisenden Fahrkarten zum Verkauf anbietet, bestand der Verdacht, dass er bereits im Vorfeld mehrere Fahrkarten an verschiedene Personen veräußert hatte. Dies ist gemäß den Beförderungsrichtlinien der Deutschen Bahn nicht gestattet. Bei einer Durchsuchung des Mannes aus Nymphenburg wurden insgesamt 21 Streifenkarten im Wert von jeweils 14,00 € sowie drei Gruppentageskarten für jeweils 72,90 Euro (Gesamtwert 366,90 Euro). Es besteht der dringende Verdacht, dass der 68-Jährige diese Fahrkarten an Dritte weiterverkauft hätte, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt nicht festgestellt worden wäre.

Da die Geschädigte im Rahmen der Befragung äußerte, dass sich noch eine Frau bei dem Verkäufer befunden hatte, die ebenfalls Reisende angesprochen und Fahrscheine zum Kauf angeboten hat, wurde im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen eine 53-jährige Russin im Münchner Hauptbahnhof festgestellt. Da auch gegen sie der Verdacht einer Straftat bestand, wurde sie zur Dienststelle verbracht und ebenfalls durchsucht. Dabei wurden weitere sechs Streifenkarten im Wert von jeweils 14,00 Euro (Gesamtwert: 84 Euro) aufgefunden. Auch diese waren mit offenbar gestohlenen oder nicht gedeckten Kreditkarten erworben worden.

Des Weiteren wurden bei der Frau, die ebenfalls in Nymphenburg wohnt, eine zu einer Familienfahrkarte verfälschte Single-Tageskarte, zwei Bayern-Tickets (Single), eine davon zur einem Fünf-Personen-Ticket verfälscht, sowie eine verfälschte Isar-Card-S-Monatsmarke aufgefunden. Letztgenannte gehörte zu einem, auf die 53-Jährige persönlich ausgestellten München-Pass, weswegen hier von einer Eigennutzung ausgegangen wird.

Bei einer freiwilligen Wohnungsnachschau, in der von den Beiden gemeinsam bewohnten Wohnung, wurden ca. 300 weitere Original DB-Fahrkarten aufgefunden und sichergestellt. Auch hier wird davon ausgegangen, dass sie mittels nicht gedeckter Kreditkarten erworben worden waren. Die genaue Schadenshöhe, die der Deutschen Bahn entstanden ist, ist Gegenstand weiterer umfangreicher Nachermittlungen der Münchner Bundespolizei und kann daher derzeit nicht beziffert werden. Die Beiden blieben nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem „privaten Ankauf“ von Fahrscheinen an Bahnhöfen bzw. im Internet!

Insbesondere wenn die Ticketpreise erheblich von den normalen Preisen abweichen und die Herkunft der Fahrscheine nicht schlüssig erklärt werden können, sollte man dies tunlichst unterlassen.

Wie im obigen Fall kann bei einer nicht ordnungsgemäß aus einer Straftat erworbenen Fahrkarte kein Eigentum erworben werden. Ein „gutwilliger“ Käufer bekommt einen Schaden nicht ersetzt und hat am Ende – wie die 52-jährige Ukrainerin aus Milbertshofen – weder ein Ticket noch bekommt sie ihr Geld zurück. Sollten dabei verfälschte Fahrkarten benutzt werden, kommen auf den Käufer meist noch strafrechtliche Ermittlungen zu.

Der Tipp der Bundespolizei lautet daher: Kaufen Sie Fahrscheine nur an offiziellen Ticketstellen oder Automaten der Verkehrsunternehmen.