
Das Bier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Uni-Viertel wird bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt, um eine gute Lösung finden zu können, die die Interessen von Anwohner*innen wahrt und gleichzeitig Freiräume für junge Menschen erhält. Das teilt Bürgermeister Dominik Krause mit: „Ich habe heute das KVR angewiesen, das Bier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr für die fünf Kioske im Uni-Viertel außer Vollzug zu setzen. Junge Menschen brauchen in unserer Stadt Räume, wo sie sich aufhalten und feiern können, das gilt insbesondere für das Uni-Viertel. Junge Menschen sind besonders häufig von Armut betroffen, viele können sich Kneipen und Bars schlicht nicht leisten. Günstige Alternativen wie Kioske sind deshalb wichtig, um Gemeinschaft unabhängig vom Geldbeutel zu ermöglichen. Deshalb wird das Verbot zum Verkauf von Flaschenbier ab 22 Uhr außer Vollzug gesetzt, was faktisch bedeutet, dass ab kommendem Freitag wieder nach 22 Uhr Flaschenbier bei den Kiosken gekauft werden kann. Auch das Verbot zum Verkauf von To-Go-Alkohol ab 22 Uhr für die konzessionierte Gaststätte wird ab dann vorerst außer Vollzug gesetzt.
Gleichzeitig gilt: Die Interessen der Anwohnenden sind vollkommen berechtigt und es ist inakzeptabel, wenn Bürgersteige mit Glasscherben übersät sind und Hinterhöfe und Hauseingänge als Toiletten missbraucht werden. Um dies zu verhindern, habe ich das Baureferat gebeten, die Straßenreinigung häufiger in den betroffenen Straßenzügen einzusetzen. Gleichzeitig stehen die Kiosk-Betreiber*innen in der Pflicht, für Ruhe – auch im weiteren Umgriff ihrer Kioske – zu sorgen, etwa durch den Einsatz von Silencern. Ich erwarte, dass die Verkäufer*innen hier Verantwortung übernehmen. Zusätzlich habe ich das Sozialreferat gebeten, das Allparteiliche Konfliktmanagement (AKIM) und die Moderation der Nacht (MoNa) nochmals verstärkt im Uni-Viertel einzusetzen, um erneut zu versuchen die Konflikte zu lösen und Maßnahmen zu erarbeiten, die ein gutes Miteinander sicherstellen. MoNa und AKIM waren seit vielen Wochen im intensiven Einsatz im Uni-Viertel. Dieser kommunikative Ansatz hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht die erhoffte Wirkung.
Ich hoffe, dass wir im Sinne unseres Münchner Mottos „Leben und leben lassen“ eine gute Lösung finden, die allen gerecht wird. In München muss es möglich sein, die Interessen von Anwohner*innen zu wahren und gleichzeitig Freiräume für junge Menschen zu erhalten.
Sollte sich in den kommenden Wochen erweisen, dass ein gutes Miteinander nicht möglich ist und die nächtlichen Belästigungen anhalten, werden wir das Bier-Verkaufsverbot für Kioske ab 22 Uhr wieder vollziehen müssen. Deswegen mein Appell an die Feiernden vor Ort: Wenn jeder ein bisschen Rücksicht nimmt, gelingt ein gutes Miteinander.“
Das Kreisverwaltungsreferat teilt darüber hinaus mit:
Das Verkaufsverbot von Bier für die fünf Kioske ab 22 Uhr ist ein scharfes Mittel, welches nur deshalb zum Einsatz kommt, weil alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die getroffene Maßnahme hat gezeigt, dass das Verbot notwendig war, damit das Recht der Anwohnenden auf Nachtruhe in den Fokus rückt.
Jede*r Gewerbetreibende trägt hier Verantwortung und muss dieser auch nachhaltig gerecht werden. Die nun von den Kioskbetreiber*innen in der Presse kommunizierte Bereitschaft muss jetzt auch durch konkrete Verbesserungen vor Ort umgesetzt werden.
Das KVR hat entgegen medialer Berichterstattung nie ein Verbot für den Verkauf von Chips ausgesprochen.
Es gilt für den Einzelhandel generell der Ladenschluss nach 20 Uhr. Für „Spätis“ wie in anderen Bundesländern, die ein umfängliches Warensortiment über 20 Uhr hinaus verkaufen dürfen, gibt es in Bayern keine rechtliche Grundlage.
Es ist also keine Neuerung, dass sog. Kioske nach Ladenschluss (Bayern: 20 Uhr) nur ein begrenztes Warensortiment an jedermann verkaufen dürfen. Chips und harter Alkohol gehören nicht zum privilegierten Sortiment. Das ist die Entscheidung des bayerischen Gesetzgebers.





