Bilanz der Polizei München zum Schwerpunkttag „Ablenkung im Straßenverkehr“

Ablenkung im Straßenverkehr
Bereits zum sechsten Mal in diesem Jahr führte die Polizei München am Freitag, 06.09.2019, einen Schwerpunkttag zum Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“ durch.

An 23 Kontrollstellen und im Rahmen von mobilen Kontrollen wurden insgesamt 219 Verstöße gegen das Benutzungsverbot von Handys / elektronischer Geräte (§23, Abs. 1a StVO) festgestellt und geahndet. Hierbei wurden 175 Kraftfahrer und 44 Radfahrer verwarnt.

Fünf Kraftfahrer standen unter dem Einfluss von Drogen und zwei weitere wurden wegen Trunkenheit (Alkohol) am Steuer angezeigt, von einem dieser Kraftfahrer wurde der Führerschein beschlagnahmt. Vier Fahrzeugführer waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, ein weiterer fuhr trotz Fahrverbot mit einem Kraftfahrzeug.

Die Benutzung von Smartphones und anderen technischen Geräten während der Fahrt und die damit verbundene Ablenkung stellt ein hohes Unfallrisiko dar. Die Vielzahl der festgestellten Verstöße belegt, dass sich viele Fahrzeugführer dieser Gefahr immer noch nicht bewusst sind.

Das Polizeipräsidium München appelliert deshalb nochmals an alle Verkehrsteilnehmer, Smartphones und andere elektronische Geräte nicht während der Fahrt zu benutzen. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet und haben ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt für Kraftfahrzeugführer zur Folge. Für Radfahrer beträgt das Bußgeld 55 Euro.