Bootfahr- und Badeverbot auf der Isar im Stadtgebiet aufgehoben

Das mit Allgemeinverfügung vom 19. Juli verfügte Bootfahr- und Badeverbot im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. Bootfahren und Baden ist wieder in den nach der geltenden Bade- und Bootverordnung erlaubten Bereichen zugelassen.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz hatte am Montag, 19. Juli, aufgrund erhöhter Pegelstände (Meldestufe 1 bis Meldestufe 2) an der Isar und nach mehreren Notfalleinsätzen das Baden in der Isar und das Befahren der Isar im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München verboten.

Am Mittwoch, 21. Juli, lag der Pegelstand erstmals unterhalb Meldestufe 1 und sank weiter ab. Das Befahren der Isar und das Baden in der Isar im Stadtgebiet München von der südlichen Stadtgrenze nach der Großhesseloher Brücke bis zur Leinthalerbrücke im Norden blieb jedoch aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahrenlage ausnahmslos verboten. Auch nach Absinken der Pegel war die Isar nach wie vor trüb, es konnten sich Strudel und Wasserwalzen bilden und Treibgut war unter der Wasseroberfläche nicht erkennbar. Es bestand noch immer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben.

Auch nach Absinken der Pegel herrscht noch immer eine starke Strömung in der Isar. Das Baden und Bootfahren in der Isar erfolgt immer auf eigene Verantwortung und ist in den nach der aktuellen Bade- und Bootverordnung freigegebenen Bereichen wieder gestattet. Die aufgrund der Hochwassersituation eingetretene Gefahrensituation ist auf Normalmaß gesunken. Das Baureferat hat die geschädigten Bereiche soweit wie möglich besichtigt und keine weiteren Gefahrenstellen festgestellt, die durch das Hochwasser entstanden sind. Das Verbot konnte somit aufgehoben werden.

Über die aktuellen Wasserstände sind beim Hochwassernachrichtendienst Informationen abrufbar unter www.hnd.bayern.de/pegel/isar.