Bootfahren am Marienklausensteg bis auf Weiteres verboten

Bootfahren am Marienklausensteg bis auf Weiteres verboten
Foto: © TEAM Auer Mühlbach

Das Bootfahren durch die Floßgasse am Marienklausensteg ist bis auf Weiteres
verboten. Aufgrund von Schäden am sogenannten Schussboden der Floßgasse besteht erhebliche Unfallgefahr für Bootfahrer*innen.

Dieses temporäre Bootfahrverbot an der Floßgasse gilt unabhängig von der vom Freistaat Bayern im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Ausgangsbeschränkungen. Sport und Bewegung in der freien Natur, alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands, bleiben erlaubt.