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Montag, 19 Januar 2026
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Breite Rotlichtkontrollen decken 211 Verstöße auf

Polizeieinsatz
Symbolbild

Am Mittwoch, den 10.12.2025, führte das Polizeipräsidium München in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr umfangreiche Schwerpunktkontrollen zur Überwachung von Rotlichtverstößen im Straßenverkehr durch. Die Maßnahmen fanden sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis München statt. Unterstützt durch Kräfte der Einsatzhundertschaft waren rund 100 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz.

Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 211 Rotlichtverstöße festgestellt, die überwiegend von Pkw-Fahrern begangen wurden. Ein Rotlichtverstoß wird mindestens mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Überschreitet die Rotphase eine Dauer von mehr als einer Sekunde, oder kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beziehungsweise zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 360 Euro. In diesen Fällen werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und es kann ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

Hintergrund der Schwerpunktkontrollen ist, dass sich in jüngster Vergangenheit im Münchner Stadtgebiet zwei schwere Verkehrsunfälle mit insgesamt drei getöteten Personen ereignet haben, bei denen die Missachtung von Lichtzeichenanlagen die wesentliche Unfallursache darstellte. Das Polizeipräsidium München weist deshalb erneut auf die erhebliche Gefährlichkeit und die oft tragischen Folgen von Rotlichtverstößen hin. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung für die Risiken der Missachtung von Lichtzeichenanlagen zu erhöhen.

Neben der Ahndung von Rotlichtverstößen wurden weitere Verkehrsdelikte festgestellt. In 55 Fällen wurde die unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt registriert. 22 Fahrzeugführer waren ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs. Zudem kam es
97 Mal zu verbotswidrigen Wenden im Kreuzungsbereich.

Im Zuge der Anhaltungen wurden außerdem zwei Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie zwei Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz festgestellt und entsprechend zur Anzeige gebracht.

Das Polizeipräsidium München wird auch künftig konsequent gegen Rotlicht- und andere schwerwiegende Verkehrsverstöße vorgehen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verbessern.