BRK verzichtet auf Rechtsmittel bei der Wiesn-Ausschreibung 5. Juni 2018

Die Landeshauptstadt München hatte eine Ausschreibung zum Wiesn-Sanitätsdienst für die Jahre 2018 bis 2021 durchgeführt. Neben dem Münchner Roten Kreuz hatte auch die Firma Aicher Ambulanz Union ein Angebot abgegeben. Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Da der Mitbewerber ein kostengünstigeres Angebot abgegeben hat, kündigte die Landeshauptstadt München an, den Wiesn-Sanitätsdienst an die Aicher Ambulanz zu vergeben. Der BRK-Kreisverband München hat daraufhin bei der Vergabekammer Südbayern ein Verfahren zur Nachprüfung der Vergabe eingeleitet.

Am 4. Juni 2018 fand die mündliche Verhandlung statt. Heute, am 5. Juni 2018, hat die Vergabekammer Südbayern ihre Entscheidung bekannt gegeben: der Nachprüfungsantrag des BRK-Kreisverbandes München wurde zurückgewiesen.

Wir bedauern diese Entscheidung. Dennoch wird der BRK-Kreisverband München im Sinne einer sicheren Wiesn gegen die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern keine Rechtsmittel einlegen. Grund für diese Entscheidung ist die Überlegung, dass mit dem Einlegen des Rechtsmittels eine weitere Phase der Unsicherheit verbunden wäre.

Vorsitzender Karl-Heinz Demenat äußerte sich hierzu folgendermaßen:
„Natürlich ist der Verlust des Wiesn-Sanitätsdienstes für das Münchner Rote Kreuz und seine rund 3.600 ehrenamtlich aktiven Helferinnen, Helfer und seine Ärzte eine herbe Enttäuschung. Wir wünschen dennoch der Aicher Ambulanz Union bei der Durchführung des Wiesn-Sanitätsdienstes alles Gute und eine friedliche Wiesn. Um eine weitere Phase der Unsicherheit zu vermeiden, wird der Kreisverband München auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vorzeitig verzichten. Auf diese Weise wird noch vor Ablauf der Beschwerdefrist der sofortige Zuschlag für die Durchführung des Wiesn-Sanitätsdienstes an die Aicher Ambulanz Union und damit eine angemessene Vorbereitung des Sanitätsdienstes möglich. Das ist den Interessen der Landeshauptstadt, der Festwirte und Schausteller, deren Mitarbeitern, den Bürgerinnen und Bürgern und den Wiesnbesuchern geschuldet.”